Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Beherbergungsbetriebes (Hotelaufnahmevertrag).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienhäuser sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vereins in Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Dem Verein steht es frei, die Ferienhausbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der evang. Familienferienstätte Rührberg e.V. und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Verein gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
  3. Alle Ansprüche gegen den Verein verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins beruhen.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Der Verein ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/Häuser bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienhausüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Vereins zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vereins an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Der Verein kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Ferienhäuser, der Leistung des Vereins oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer/Häuser und/oder für die sonstigen Leistungen des Vereins erhöht.
  4. Rechnungen des Vereins sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt einen Verzugszinssatz (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (1. Januar 2018: 4,12 %) zu erheben.
  5. Der Verein ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Verein berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vereins aufrechnen oder verrechnen.

 

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und No-Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Verein geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Vereins in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Verein und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vereins auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Verein in Textform ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Verein die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Verein die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
  4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Verein geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.
  5. Sollte ein Kunde aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO den gebuchten Reisetermin nicht wahrnehmen können, so darf der Kunde sein Zimmer bis 24 Stunden vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren, soweit vom Kunden der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Kunden aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Kunden oder behördliche Empfehlungen, auf touristische Reisen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.

5. RÜCKTRITT DES VEREINS

  1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Verein ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Vereins entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Häuser, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Häuser stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Feriendorfes spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Verein aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
  4. In sämtlichen Zimmern bzw. Häusern ist das Rauchen verboten. Bei Verstoß wird dem zuwiderhalndelnden Gast eine Extrareinigungsgebühr von 100,00 € in Rechnung gestellt. Sollte durch den Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich der Verein vor, den zuwiederhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umsatzverlust zu belasten, auch nach dessen Abreise.

 

7. HAFTUNG DES VEREINS

  1. Der Verein haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verein die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vereins beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vereins auftreten, wird der Verein bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet der Verein dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Soweit dem Kunden ein PKW-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Vereinsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet der Verein nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Vereins.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Familienferienstätte Rührberg e.V.

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